Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Z&B Photovoltaik GmbH
Silberhecke 31
44265 Dortmund Wellinghofen
Handelsregister:
B34731 Registergericht: Amtsgericht Dortmund
Vertreten durch:
Dachdeckermeister Patrick Berkemeyer,
Markus Zimmermann
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Z&B Photovoltaik GmbH
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 152 277 200 98
E-Mail: info@bedachung-berkemeyer.de
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung: anderer Beruf
Zuständige Kammer:
IHK zu Dortmund
Märkische Str.120
44141 Dortmund
Verliehen in: Deutschland
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Z&B PhotovoltaikGmbH
Stand: 22.09.2023
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen für den zwischen der
Z&B Photovoltaik GmbH und dem Käuferabgeschlossenen
Kaufvertrag erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur insoweit, als wir
ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Jedem Angebot
liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils
aktuellen Fassung bei.
Grundsätzlich gilt als vereinbarte Beschaffenheit der Ware nur die
Produktbeschreibung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen, oder
Werbung von Herstellern / Vorlieferanten stellen keine
vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, auch während
der Geltungsdauer. Die Geltungsdauer der Angebote beträgt 14
Kalendertage ab Angebotsdatum . Alle zwischen dem Käufer und
der Z&B Photovoltaik GmbH im Zusammenhang mit dem
Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich
insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, dem
Kundenantrag auf Abschluss eines Kaufvertrages und der
Auftragsbestätigung durch die Z&B Photovoltaik GmbH. Der
Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass Zulieferer der
Z&B Photovoltaik GmbH ihre Leistung frist- und vertragsgerecht
erfüllen. Sofern die Leistung aufgrund eines Umstandes, den ein
Zulieferer zu vertreten hat für die Z&B Photovoltaik GmbH
unmöglich wird, oder sich verzögert, wird die Z&B Photovoltaik
GmbH dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. In diesem Falle ist
eine Geltendmachung von Schadensersatz ausgeschlossen, es sei
denn, die Z&B Photovoltaik GmbH hätte die Verzögerung
vorsätzlich, oder grob fahrlässig zu vertreten. Eine Erklärung der
Vorlieferanten gilt als ausreichender Nachweis, dass die Z&B
Photovoltaik GmbH ohne Verschulden an der Lieferung gehindert
ist.
Mit dem Zugang der Auftragsbestätigung in Textform kommt der
Vertragsabschluss zustande. Der Zugang der Auftragsbestätigung
beim Kunden ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Für den
Umfang der Lieferung und Leistungen ist ausschließlich die
schriftliche Auftragsbestätigung der Z&B Photovoltaik GmbH
maßgebend. Mündliche Zusagen, Nebenabreden, sowie
Zusicherungen von Mitarbeitern bedürfen zur Rechtswirksamkeit
der Schriftform. Das gilt auch für Ergänzungen, Nebenabreden und
Abänderungen.
Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen nach Zugang der
Auftragsbestätigung widerrufen werden. Hierfür gelten die
Regelungen der Widerrufsbelehrung, die dem Kunden zusammen
mit der Auftragsbestätigung zugestellt wird
Garantien erhält der Kunde durch die Z&B Photovoltaik GmbH
nicht. Herstellergarantien / Leistungszusagen bleiben hiervon
unberührt, durch die wir jedoch nicht über die Gewährleistungszeit
hinaus verpflichtet werden.
§3 Fristen für Lieferungen / Leistungen
Vereinbarungen zu Lieferterminen oder Lieferfristen bedürfen der
Schriftform. Eine verbindliche Lieferung liegt nur vor, wenn
diesbezüglich eine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung
getroffen wurde.
§ 4 Technische Machbarkeit
Um die Umsetzbarkeit der im Kaufvertrag vereinbarten Leistungen
zu überprüfen, nimmt die Z&B Photovoltaik GmbH eine
Machbarkeitsprüfung vor Ort durch einen Techniker vor. Diese
Prüfung erfolgt nach Kaufabschluss und ist für den Kunden
kostenfrei. Für die Überprüfung werden neben einer Sichtprüfung
auch Video- und Fotoaufnahmen erstellt. Der Kunde erklärt sich
ausdrücklich mit der Erstellung und Speicherung dieser Bilder,
Filme und Daten zu unseren Projekt- und Marketingzwecken
einverstanden. Zu diesem Zwecke gewährt der Kunde der Z&B
Photovoltaik GmbH den erforderlichen Zutritt zu seinem
Grundstück und Gebäude. Eine statische Überprüfung des
Gebäudes / Gebäudeteils ist in dem Umfang der Überprüfung nicht
enthalten. Diese hat der Kunde wenn gewünscht selbst und auf
eigene Kosten bei einem Statiker anzufragen, zu beauftragen.
Ebenso erfolgt durch die Z&B Photovoltaik GmbH eine in
Augenscheinnahme des Daches, welche aber lediglich einer
Ermittlung der Maße und Begebenheiten des Daches in Punkto
Schattierungen, zu berücksichtigende Gegenstände wie
Satellitenantennen, usw. gilt. Der Zustand des Daches auf die
Verbaubarkeit einer Photovoltaikanlage wird ausdrücklich nicht
geprüft! Die Verantwortlichkeit, eine Expertise z.B. von einem
externen Dachdeckermeister einzuholen liegt in der Organisation
und Bezahlung beim Kunden.
§5 Arbeitslohn, Preisänderungen, Zahlungen
Die Preise verstehen sich netto, zzgl. der jeweiligen gesetzlichen
Umsatzsteuer. Nach Abschluß des Kaufvertrages nimmt der Kunde
die Zahlungen wie folgt gestaffelt vor:
40% des Gesamtverkaufspreises nach Unterschrift Kaufvertrag
40% des Gesamtverkaufspreises zu Beginn der baulichen
Tätigkeiten
10% des Gesamtverkaufspreises nach Abschluss der baulichen
Tätigkeiten
10% des Gesamtverkaufspreises nach Inbetriebnahme /
Technischer Abnahme/ Unterweisung der Anlage
Alle Zahlungen sind ohne Abzug rein Netto durch den Kunden zu
leisten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen
irgendwelcher Gegenansprüche, einschließlich Ansprüche wegen
etwaiger Mängel zurückzuhalten, oder aufzurechnen. Dies gilt nicht
für solche Forderungen des Kunden, die unbestritten rechtskräftig
festgestellt, oder entscheidungsreif sind. Zur Qualitätssicherung
wird eine Technische Abnahme durchgeführt und schriftlich
protokolliert. Mit Bestehen der Abnahme wird die letzte Rate
verdient und fällig.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Alle Gegenstände der Lieferung (Vorbehaltsware) bleiben
Eigentum der Z&B Photovoltaik GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher
ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden
Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die der Z&B
Photovoltaik GmbH zustehen, die Höhe aller gesicherten
Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird die Z&B Photovoltaik
GmbH auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der
Sicherungsrechte nach eigener Wahl und nach billigem Ermessen
freigeben. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist
dem Kunden eine Verpfändung, oder Sicherheitsübereignung
untersagt und die Weiterveräußerung nur Widerverkäufern im
gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung
gestattet, dass der Widerverkäufer von seinen Kunden
Bezahlungen erhält, oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum
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auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine
Zahlungsverpflichtung erfüllt hat. Veräußert der Kunde
Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftige
Forderung aus der Weiterveräußerung gegen seinen Kunden mit
allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen
und aller Sicherheiten- sicherungshalber an die Z&B Photovoltaik
GmbH ab, ohne das es noch späterer besonderer Erklärungen
bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit weiteren
Gegenständen veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein
Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller mit Vorrang vor
der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung
an den Lieferer ab, der dem vom Liefere in Rechnung gestellten
Preis der Vorbehaltsware entspricht. Bei Glaubhaftmachung eines
berechtigen Interesses hat der Kunde die Z&B Photovoltaik GmbH
die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden
erforderliche Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen
Unterlagen auszuhändigen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware sorgfältig zu
verwahren und auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und
Beschädigung zu versichern. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus
den Versicherungsverträgen hiermit im Voraus an die Z&B
Photovoltaik GmbH ab. Die Z&B Photovoltaik GmbH nimmt diese
Abtretung an. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Kunden
gehörenden Gegenständen, steht die Z&B Photovoltaik GmbH
Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich
aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten, vermischten ,
oder verbundenen (im Folgenden: verarbeiteten) Vorbehaltsware
zum Ewert der übrigen verarbeiteten Ware vom Zeitpunkt der
Verarbeitung ergibt. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung der
abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei
Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei
Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung eine
Insolvenzverfahrens, Wechselprotest, oder begründeten
Anhaltspunkten für eine Überschuldung, oder drohende
Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist die Z&B Photovoltaik GmbH
berechtigt, die Einzugsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Die
Z&B Photovoltaik GmbH kann nach vorheriger Androhung unter
Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherheitsabtretung
offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten, sowie die
Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden
gegenüber seinem Kunden verlangen .Der Kunde verpflichtet sich
die Z&B GmbH bei etwaigen Pfändungen, Beschlagnahmungen,
oder sonstigen Verfügungen, oder Eingriffe Dritter unverzüglich zu
benachrichtigen. Verletzt der Kunde seine vertraglichen
Verpflichtungen, gerät er insbesondere in Zahlungsverzug, ist die
Z&B Photovoltaik GmbH nach erfolglosem Ablauf einer dem
Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung, zum Rücktritt,
oder zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen
über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der
Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
Der Kunde versichert gegenüber der Z&B Photovoltaik GmbH,
dass er Eigentümer des Grundstücks ist, auf dem die Anlage
verbaut werden soll und dass er über alle Berechtigungen verfügt,
die Anlage von der Z&B Photovoltaik GmbH montieren zu lassen.
Sollte der Kunde zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht Eigentümer
des Montageorts sein, so obliegt es dem Kunden die direkt vor der
Auftragserteilung der Z&B Photovoltaik GmbH mitzuteilen. Etwaig
erforderliche Genehmigungen für die Montage und den Betrieb der
Photovoltaikanlage sowie deren Anschluss an das öffentliche
Stromnetz muss sich der Kunde selbst auf eigene Kosten
beschaffen. Hierzu gehören insbesondere etwaig nötige
Baugenehmigungen, Zustimmungen Dritter und die Genehmigung
des Stromnetzbetreibers. Die Z&B Photovoltaik GmbH ist nach
vorheriger Vollmacherteilung durch den Kunden behilflich bei der
Netzverträglichkeitsprüfung und der Anmeldung der Anlage beim
zuständigen Netzbetreiber.
§7 Mängel und Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich,
spätestens sieben Tage nach Eingang der Ware am
Bestimmungsort, schriftlich zu rügen. Mängel, die auch bei
sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden
können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalt
von sieben Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Der Z&B
Photovoltaik GmbH ist die Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb
einer angemessenen Frist zu gewähren. Der Kunde ist nicht
berechtigt selbständige Änderungen an der beanstandeten Ware
vorzunehmen in diesem Fall verliert der Kunde seine
Mängelansprüche. Nachgewiesene Mängel beseitigt die Z&B
Photovoltaik GmbH nach eigener Wahl unentgeltlich oder liefert
gegen Rückgabe der beanstandeten Ware kostenfreien Ersatz.
Kommt die Z&B Photovoltaik GmbH ihrer Verpflichtung zur
Nacherfüllung, oder Ersatzlieferung nicht nach, so hat der Kunde
der Z&B Photovoltaik GmbH eine angemessene Frist zu
Nacherfüllung zu setzen. Beim Verstreichen der Frist ist der Kunde
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder die Vergütung zu
mindern. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher
Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur
unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher
Abnutzung, oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge
fehlerhafter oder nachlässiger Betriebsmittel, mangelhafter Bau-
Arbeiten, oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse
entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Die Sachmängelansprüche / Gewährleistung des Kunden verjähren
in 12 Monaten ab Übergabe. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz
zwingend längere Fristen vorschreibt, sowie in Fällen der
Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit bei
einer vorsätzlichen, oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Lieferers und bei arglistigen Verschweigen eines Mangels.
§ 8 Gefahrübergang
Bei der Lieferung von Anlagen geht die Gefahr mit der Lieferung
auf den Kunden über, auch dann, wenn die Z&B Photovoltaik
GmbH , oder der Kunde die Anlage noch zu montieren hat und
danach eine Inbetriebnahme durch die Z&B Photovoltaik GmbH
vereinbart ist. Im übrigen geht die Gefahr, auch die einer
behördlichen Beschlagnahme mit der Übergabe an einen
Transportunternehmer, spätestens aber mit dem Verlassen vom
Werk, oder Lager der Z&B Photovoltaik GmbH , auf den Besteller
über.
Verzögert sich aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, der
Versand, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung, oder
Montage, oder kommt der Kunde aus sonstigen Gründen in
Annahmeverzug, so geht die Gefahr auf den Kunden ab Eintritt der
Verzögerung über.
§ 9 Aufstellung und Montage
Verzögert sich die Aufstellung, Montage, oder Inbetriebnahme
durch nicht von der Z&B Photovoltaik GmbH zu vertretenden
Umstände, so hat der Besteller in angemessenem Umfange die
Kosten für Wartezeit und zusätzliche erforderliche Reisen des
Lieferers , oder des Montagepersonals zu tragen. Sofern die Z&B
Photovoltaik GmbH nach Fertigstellung die Abnahme der Lieferung
schriftlich verlangt, so hat sie der Kunde innerhalb von zwei
Wochen vorzunehmen. Geschieht dies nicht, so gilt die Abnahme
als erfolgt. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn der Kunde
die Lieferung in Gebrauch genommen hat.
§ 10 Haftung
Bei Verletzung sonstiger Pflichten aus dem Schuldverhältnis ist
eine Haftung der Z&B Photovoltaik GmbH -insbesondere auch für
Folgeschäden- ausgeschlossen, es sei denn, es handele sich um
eine vorsätzliche Pflichtverletzung. Im Falle einer durch die Z&B
Photovoltaik GmbH zu vertretenden Pflichtverletzung haften die
gesetzlichen Vertreter, oder leitende Angestellte für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit. Der Anspruch des Kunden ist in Fällen der
wesentlichen Pflichtverletzung auf den Ersatz des bei
Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
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Schadens begrenzt, und zwar beschränkt auf die Deckungssumme
der bestehenden Betriebs- Haftungs-, bzw. Produkthaft-
Pflichtversicherung mit aktuellen Deckungssummen von 3 Millionen
Euro. Bei Fahrlässigkeit betreffend unwesentliche
Pflichtverletzungen ist die Haftung ausgeschlossen. Die
vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit zwingend
gehaftet wird nach dem Produkthaftungsgesetz und in Fällen des
Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, sowie wegen der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 11 Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt und anderen von der Z&B Photovoltaik
GmbH nicht zu vertretender Umstände, z.B. Betriebsstörungen,
Streik, Aussperrungen, behördlichen Eingriffen und dergleichen –
auch wenn sie bei einem Vorlieferanten eintreten- verlängert sich
die Lieferfrist in angemessenem Umfang, wenn die Z&B
Photovoltaik GmbH dadurch an der rechtzeitigen Erfüllung seiner
Verpflichtungen gehindert ist. Wird durch einen solchen Umstand
die Lieferung, oder Leistung dauerhaft unmöglich, oder ist die Z&B
GmbH aufgrund eines solchen Umstandes berechtigt, die Leistung
zu verweigern (§§ 275 Absätze 2 und 3 BgB) kann die Z&B
Photovoltaik GmbH vom Vertrag zurücktreten. Verlängert sich die
Lieferzeit durch einen vorbezeichneten Umstand, oder wird die
Z&B Photovoltaik GmbH zu seiner Verpflichtung von Leistungen
frei, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche
herleiten.
§ 12 Instruktion und Produkthaftung
Der Kunde ist verpflichtet, die von der Z&B Photovoltaik GmbH
herausgegebenen Produktinformationen sorgfältig zu beachten und
an seine Abnehmer weiterzuleiten. Dies gilt insbesondere für die
von der Z&B Photovoltaik GmbH zur Verfügung gestellten
Sicherheitsdatenblätter und sonstigen, schriftlichen
Produktspezifikationen. Der Kunde verpflichtet sich, eine
entsprechende Vereinbarung auch mit seinen Abnehmern zu
treffen und dies der Z&B Photovoltaik GmbH auf Verlangen
nachzuweisen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht
nach und werden hierdurch Produkthaftungsansprüche gegen die
Z&B Photovoltaik GmbH ausgelöst, stellt der Kunde die Z&B
Photovoltaik GmbH im Innenverhältnis von derartigen Ansprüchen
auf erste Anforderung frei. Im internen Verhältnis werden etwaige
Produkthaftungsansprüche der Höhe nach auf die
Deckungssumme der Produkthaftpflichtversicherung von der Z&B
Photovoltaik GmbH beschränkt.
Bei etwaigen Wirtschaftlichkeitsrechnungen handelt es sich
lediglich um unverbindliche Schätzungen. Gleiches gilt für die
angegebenen Erträge bzw. Ertragsprognosen. Diese
Berechnungen und Prognosen sind Bestandteile marktüblicher
Programme und stellen keine Zusicherung, oder
Haftungsverpflichtung von Z&B Photovoltaik GmbH dar.
§ 13 Beauftragung von Zweit- und Drittunternehmen
Zur zeitnahen Abarbeitung von bestehenden Auftragslagen ist die
Z&B GmbH berechtigt, sich der Arbeitskraft von -seitens der Z&B
GmbH geprüften - Unternehmen zu bedienen. Die beauftragten
Zweit- und Drittunternehmen stehen unter der Montageaufsicht der
Z&B GmbH, arbeiten und handeln jedoch auf eigene Haftung.
§ 14 Sonstiges
Es bestehen neben dem schriftlichen Vertrag, der
Auftragsbestätigung und diesen allgemeinen
Geschäftsbedingungen keine weiteren Nebenabreden.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, wobei auf
das Formerfordernis nur durch ausdrückliche, schriftliche Erklärung
für den Einzelfall verzichtet werden kann.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die Parteien
sind verpflichtet, eine etwaig unwirksame Regelung durch eine
Bestimmung zu ersetzen, mit der der beabsichtigte, rechtliche und
wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht werden kann. Sollte
dieses nicht möglich sein, so sind die etwaigen unwirksamen
Regelungen auf ein Maß zurückzuführen, mit dem sie
rechtswirksam sind (Geltungsverhaltende Reduktion unwirksamer
Bestimmungen).
§ 16 Datenschutz
An die Z&B Photovoltaik GmbH übermittelte Daten, wie Namen,
Adressen, Telefonnummern, oder E-Mail Adressen
(personenbezogene Daten) verwenden wir ausschließlich zum
Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage, oder der Abwicklung Ihrer
Bestellung. Wir erheben und speichern Ihre personenbezogenen
Daten nur, soweit dies für die Angebotsabwicklung und die
Bearbeitung Ihrer Bestellung erforderlich ist. Die für die Bestellung
angegebenen Daten werden u.U. auf elektronischem Weg direkt an
das von uns beauftragte Distributionsunternehmen weitergeleitet,
um eine möglichst schnelle Auslieferung der Ware zu erreichen.
Zum Zwecke der Bonitätsprüfung erfolgt jedoch ggf. ein
Datenaustausch mit Dienstleistungsunternehmen und der Schufa.
Ihre Schutzwürdigen Belange finden dabei stets Berücksichtigung.
§ 17 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Z&B Photovoltaik
GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland in der jeweils geltenden Fassung, Die
Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort
und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus, oder über den Vertrag
und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Dortmund. Die
Z&B Photovoltaik GmbH ist berechtigt, den Kunden auch an einen
seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen
(Wahlrecht).
Widerrufserklärung
Muster-Widerrufsformular(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es
zurück.)
– An Z&B Photovoltaik GmbH, Silberhecke 31, 44265 Dortmund, info@pvdortmund.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der
folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Widerrufsbelehrung für die Erbringung von Dienstleistungen
Das Widerrufsrecht gilt nicht für gewerbliche Kunden
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
Z&B Photvoltaik GmbH
Silberhecke 31
44265 Dortmund
info@pvdortmund
01522- 77 200 98
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-
Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine
Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass
Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt
haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung
verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben,
es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen
wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie
uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns
von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht.